Strafmaß
Grundsatz: Die vorgegebenen Strafrahmen dürfen nicht überschritten werden. Die konkrete Sanktion ist der Schwere des Vergehens angemessen zu wählen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen nach Absprache mit der zuständigen Leitungsebene (S-OW+) zulässig.
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